Geschichte des Freiwilligen Sozialen Jahres

Seit 1954 haben in Deutschland weit über 100.000 Freiwillige in kirchlich-diakonischen Einrichtungen ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert. Über 2.000 Freiwillige waren seit 1979 bei der Diakonie im Oldenburger Land.

Der Freiwilligendienst, aus dem später das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) hervorgegangen ist, entstand 1954 als Diakonisches Jahr (DJ). Damals rief der Einrichtungsleiter der Diakonie Neuendettelsau, Hermann Dietzfelbinger, junge Frauen dazu auf, "ein Jahr ihres Lebens für die Diakonie zu wagen". Damit hoffte Dietzfelbinger im Nachkriegsdeutschland neue Mitarbeitende zu gewinnen und jungen Menschen Erfahrungen für das weitere Leben zu vermitteln.

In den folgenden Jahren entstanden in allen evangelischen Landes- und Freikirchen, aber auch in den evangelischen Kirchen einiger westeuropäischer Nachbarländer, Programme für ein Diakonisches Jahr. Bis Ende der 1950er-Jahre haben auch die katholische Kirche und nichtkonfessionelle Träger der freien Wohlfahrtspflege dem Diakonischen Jahr nachgestaltete Programme entwickelt.

In den folgenden 10 Jahren bildete sich in Deutschland eine Struktur heraus, die mit dem 1964 vom Bundestag verabschiedeten "Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres" für rechtsverbindlich erklärt wurde. Das Gesetz unterbindet Benachteiligungen der Freiwilligen gegenüber Auszubildenden und verhindert, dass Freiwillige als kostengünstige Arbeitskräfte missbraucht werden. Seitdem sind die zu gewährenden Leistungen, das Trägerprinzip und die pädagogische Begleitung festgeschrieben. Sie wurden bei den Novellierungen des Gesetzes 1993 und 2002 und im Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) vom Mai 2008 bestätigt.

Seit 1954 hat sich die Konzeption des Freiwilligen Sozialen bzw. Diakonischen Jahres in der Auseinandersetzung mit den jeweiligen aktuellen gesellschaftlichen Problemen weiterentwickelt, wesentliche Grundgedanken blieben jedoch bestehen.

www.ev-freiwilligendienste.de

www.fsj-web.org